brandsView & Co. - Strategic Marketing Management
  • News
    • Automotive Retail Branding
  • Leistungen
    • Concept
    • Brand
    • Guerllia
    • Pricing
    • Start-Ups
    • Automotive
    • Sports
    • City & Region
  • Profil
    • Unsere Philosophie
    • Buchveröffentlichungen
    • Studien
  • lecturesView
  • Referenzen

Werbung mit nicht vorhandenen Waren bei Amazon rechtens

6/3/2018

 
Picture
Dem Online-Händler Amazon ist es nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes auch zukünftig erlaubt, mit speziellen Marken und Produkten zu werben, auch wenn der Online-Dienst diese Marken und Produkte selbst gar nicht anbietet. Er muss lediglich darauf hinweisen, dass die Angebote von einem Dritten stammen und Amazon selbst nicht der Verkäufer ist. 
​Damit übertragen die Richter ihre Rechtsprechung zu Google-AdWords-Anzeigen konsequent auf Amazon, womit sie dem Kampf gegen Plagiate und Grauwaren einen Bärendienst erweisen. Künftig müssen Markenhersteller somit gegen die einzelnen Marktplatzhändler bei Amazon vorgehen - ein Kampf gegen Windmühlen. Die Hersteller hoffen nun auf Unterstützung aus Berlin.

"Fack ju Göthe" erhält keinen Markenschutz

8/2/2018

 
Bild
"Fack ju Göthe" kann von Constantin Film nicht als eigenständige Marke angemeldet werden. So entschied es das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg. Damit stützen die Richter die Einschätzung des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO), dass es sich um bei dem Kinotitel um eine die guten Sitten verstoßende Marke handeln würde, weshalb der Markenschutz nicht gewährt wird. Die Begründung des EUIPO liest sich dabei sehr stringent: Fack ju erinnere deutschsprachige Verbraucher an das englische  fuck you. Dies könne als Aufforderung verstanden werden, mit sich selbst handelsüblichen Beischlaf auszuüben. Da dies beleidigend sei, ist eine Anmeldung zur Marke zu verwehren.

EU öffnet Tor für neue Marken

15/1/2018

 
Bild
Die EU hat die Praxis bei der Anmeldung von Marken grundlegend verändert. Bisher mussten Marken zum Zwecke der Anmeldung graphisch darstellbar sein, damit eine eindeutige Differenzierung geprüft und festgestellt werden kann. Diese als "Erfordernis der graphischen Darstellbarkeit" bekannte Notwendigkeit hat die EU nun abgeschafft. Künftig können auch dreidimensionale Marken oder aber Hör-, Hologramm-, Bewegungs- und Multimediamarken angemeldet werden.
Bedingung für die Anmeldung bleibt weiterhin, dass die anzumeldenden Marken eindeutig, präzise, in sich abgeschlossen, leicht zugänglich, verständlich, dauerhaft und objektiv sein müssen.

Coca Cola kann sich gegen Wettbewerber behaupten

28/12/2017

 
Bild
Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat entschieden, dass der syrischer Cola-Produzent "Master" seine Marke nicht in das europäische Markenregister eintragen lassen kann. Geklagt hatte Coca Cola, die eine zu starke Ähnlichkeit zwischen dem eigenen Schriftzug und dem des syrischen Konkurrenten bemängelten. Obwohl "Master" aktuell nicht auf dem europäischen Markt vertreten ist, hat das Gericht die Gefahr des "Trittbrettfahrens" als relevante Gefahr eingestuft. Durch die Anmeldung einer Unionsmarke, so das Europäische Gericht, müsse damit gerechnet werden, dass zukünftig der Eintritt in den europäischen Markt erfolgen und die Marke dort etabliert werden solle. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

    Automotive, Branding, Pricing & Co.

    Wir möchten Sie an dieser Stelle regelmäßig über Neuigkeiten rund und die Themen informieren, die Sie und uns bewegen.

    Archiv

    März 2018
    Februar 2018
    Januar 2018
    Dezember 2017
    November 2017
    Oktober 2017
    Mai 2017
    April 2017
    März 2017
    Februar 2017
    Januar 2017
    Juli 2016
    Juni 2016

    Kategorien

    Alle
    Alltagsirrsin Aktuell
    Automotive
    Branding
    BrandsView & Co.
    Channel Management
    Corporate Social Responsibility
    Digitalisierung
    DSC Arminia Bielefeld
    Fachhochschule Bielefeld
    Finanzkennzahlen
    Hochschule
    LecturesView & Co.
    Markenschutz
    Onlinehandel
    Preismanagement
    Retailing
    Sponsoring
    Sportmarketing
    Sports
    Start Ups
    Veröffentlichungen
    Wohnwirtschaft

    RSS-Feed

Bild
Inhaber:
​Dr. Patrick Roßmann
Im Tafelesch 13
D - 88326 Aulendorf
Impressum / Disclaimer
Datenschutz
AGB
Bild
Kontakt aufnehmen

Kommunikation

folgt
folgt
www.brandsView.de
kontakt@brandsView.de
© COPYRIGHT 2018.
ALL RIGHTS RESERVED.

  • News
    • Automotive Retail Branding
  • Leistungen
    • Concept
    • Brand
    • Guerllia
    • Pricing
    • Start-Ups
    • Automotive
    • Sports
    • City & Region
  • Profil
    • Unsere Philosophie
    • Buchveröffentlichungen
    • Studien
  • lecturesView
  • Referenzen