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Neuer bundesweiter Drogeriehändler kommt

21/3/2018

 
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Edeka startet zusammen mit dem bisher vorwiegend in Norddeutschland aktiven Drogeriehändler Bundikowski (Budni) eine Kooperation. Die Budni Handels- und Service GmbH & Co. KG übernahm zum 01.03.2018 unter anderem die Bereiche Einkauf, Marketing, Werbung, Kommunikation und Ladenbau. Ziel beider Unternehmen ist es, die Marke Budni als deutschlandweit agierenden Drogeriehandel und damit als Wettbewerber zu den bekannten Playern Rossmann, Müller und dm aufzubauen. 
​Insider bewerten diese Strategie als durchaus gewagt, da die Marke über ihr bisheriges Marktgebiet hinaus wenig bekannt sei, so die Lebensmittelzeitung in einem Bericht vom 02.03.2018. Am weitesten sollen demnach die Pläne mit der Edeka-Minden-Hannover vorangeschritten sein.

Seat bastelt am sportlichen Markenimage

20/3/2018

 
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Die Volkswagen-Tochter SEAT will ein sportlicheres Image. Darum haben sich die Spanier nun dazu entschlossen, die bisherige Produktmerkmals-Marke "CUPRA" zu einer vollwertigen Produktgruppen-Marke aufzuwerten. Künftig werden die SEAT-Sportler, ähnlich wie bei FIAT und ABBARTH, unter einem eigenen Markenlogo am Markt erhältlich sein. 
​Deutschlandweit sollen zukünftig bis zu 260 spezielle Händler die neue Marke vertreiben. Damit dürfte es für die übrigen Händler schwieriger werden, wird ihnen doch auf diese Weise ein neuer Wettbewerber aus dem eigenen Haus vor die Nase gesetzt. Es bleibt abzuwarten, ob die Strategie der vielen Klein- und Kleinstmarken im Sportlerbereich wirklich erfolgreich ist, zumal in der Vergangenheit gerade sportliche Marken häufig vom Markt verschwunden sind.

Coca Cola wird zum Multi-Marken-Player

13/3/2018

 
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Der Druck beim Verkauf zuckerhaltiger Limonaden scheint auch am Marktführer Coca Cola nicht spurlos vorüber zu gehen. Nach Informationen der Lebensmittelzeitung plant der Getränkeriese die Einführung mehrerer Marken in unterschiedlichen Getränkebereichen. So steht neben dem Wiedereintritt in den Markt mit Bittergetränken wohl auch die Einführung eigener Marken in den Bereichen "Pflanzenbasierte Getränke", "Cold, Brew Coffee" und "Mate " bevor. ​Hintergrund ist die grundsätzliche Strategie der Coca Cola Company, sich über das bestehende Portfolio hinaus breiter aufzustellen. 
​Parallel dazu wird der anhaltende Anti-Zucker-Trend jedoch auch dazu genutzt, kleine Portionsgebinde zu höheren Preisen in den Markt einzuführen. Diese neuen Gebinde werden vom Kunden nach Angaben des Herstellers durchaus akzeptiert und unterstützen zudem die verfolgte Werthaltigkeits-Strategie.

Werbung mit nicht vorhandenen Waren bei Amazon rechtens

6/3/2018

 
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Dem Online-Händler Amazon ist es nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes auch zukünftig erlaubt, mit speziellen Marken und Produkten zu werben, auch wenn der Online-Dienst diese Marken und Produkte selbst gar nicht anbietet. Er muss lediglich darauf hinweisen, dass die Angebote von einem Dritten stammen und Amazon selbst nicht der Verkäufer ist. 
​Damit übertragen die Richter ihre Rechtsprechung zu Google-AdWords-Anzeigen konsequent auf Amazon, womit sie dem Kampf gegen Plagiate und Grauwaren einen Bärendienst erweisen. Künftig müssen Markenhersteller somit gegen die einzelnen Marktplatzhändler bei Amazon vorgehen - ein Kampf gegen Windmühlen. Die Hersteller hoffen nun auf Unterstützung aus Berlin.

VW auf den Spuren von Citroen

5/3/2018

 
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Vor wenigen Wochen haben wir darüber berichtet, dass Citroen nun verstärkt auf City-Stores in Einkaufscentren und Innenstädten für den Verkauf seiner Fahrzeuge setzt. Volkswagen zieht nun bei diesem Konzept nach. Der Autobauer aus Wolfsburg plant, das neue Vertriebskonzept in Großstädten und Ballungszentren auszurollen. Frankfurt und Stuttgart werden von der Automobilwoche als potentielle erste Standorte ins Spiel gebracht. Wie auch bei Citroen will VW das Konzept mit regionalen, ortsansässigen Handelspartnern realisieren.
​VW hat das Konzept bereits in England getestet und damit positive Erfahrungen gemacht. 

Innovative Anreicherung der Markenmerkmale

13/2/2018

 
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Aldi verfolgt eine spannende und zum Kern der Marke passende Innovationsstrategie. In Berlin steigt der Discounter in großem Stil in den Wohnungsbau ein. Hintergrund seiner lateralen Diversifizierungsstrategie ist die zunehmende Wohnungsnot in der Hauptstadt. Die aktuellen Flächen in der Hauptstadt seien mit einem eingeschossigen Marktgebäude vergleichsweise großzügig beplant, was immer wieder zu Diskussionen führt, ob eine Fläche nun für einen Discounter oder neue Wohneinheiten genutzt werden soll. Hier setzt der Konzern an. So sollen an 30 bereits bestehenden Standorten neue Märkte entstehen, die architektonisch in wohnwirtschaftlich genutzte Immobilien mit insgesamt bis zu 2000 Wohneinheiten integriert werden. Neben neuen Ertragsquellen verspricht sich der Lebensmitteldiscounter damit eine großere Chance bei der Vergabe zukünftiger Bauflächen.
30% der auf diese Weise entstehenden neuen Wohnungen will das Unternehmen für 6,50 Euro pro Quadratmeter verkaufen; die übrigen Wohnungen sollen dem Vernehmen nach einen maximalen Mietpreis von 10,00 € besitzen.

Ausdünnung des VW-Händlernetzes geht weiter voran

12/2/2018

 
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Der VW-Konzern drückt bei der Straffung seines Händlernetzes auf´s Tempo. Gegenüber der Automobilwoche lies der Konzern verlauten, dass die Netzkonsolidierung konsequent und beschleunigt fortgesetzt werde. Es sei das Ziel von Volkswagen, das Händlernetz nachhaltig zu verschlanken und auf diese Weise die Zukunftsfähigkeit sicherzustellen. Aus dem Volkswagen-Partnerverband war zu hören, dass der Konzern einer Reihe von VW-Partnern im Zuge der Implementierung der neuen Händlerverträge ein Angebot zur einvernehmlichen Vertragsauflösung unterbreitet hat.
Für die betroffenen Händler kann sich diese neue Situation einige Vorteile bringen, insbesondere mit Blick auf die Chance, eine eigene Retailer Brand zur Steigerung der Kundenloyalität einzuführen.

"Fack ju Göthe" erhält keinen Markenschutz

8/2/2018

 
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"Fack ju Göthe" kann von Constantin Film nicht als eigenständige Marke angemeldet werden. So entschied es das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg. Damit stützen die Richter die Einschätzung des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO), dass es sich um bei dem Kinotitel um eine die guten Sitten verstoßende Marke handeln würde, weshalb der Markenschutz nicht gewährt wird. Die Begründung des EUIPO liest sich dabei sehr stringent: Fack ju erinnere deutschsprachige Verbraucher an das englische  fuck you. Dies könne als Aufforderung verstanden werden, mit sich selbst handelsüblichen Beischlaf auszuüben. Da dies beleidigend sei, ist eine Anmeldung zur Marke zu verwehren.

Möglichkeiten der Digitalisierung vom Handel unterbewertet

1/2/2018

 
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Das neue Kalenderjahr scheint für die Händlerschaft ziemlich anspruchsvoll zu werden. Jedenfalls dann, wenn man den Ergebnissen einer Befragung des AUTOHAUS-Panels glaubt. Demnach sehen weiterhin 59% aller Händler die Dieselproblematik und damit einhergehende mögliche Fahrverbote als wichtigste Herausforderung im Jahr 2018. Sollte es wirklich zu Fahrverboten für Dieselfahrzeuge kommen, könnte dies erheblichen Einfluss, insbesondere auf das Flottengeschäft haben.
Auf Platz zwei folgt der Dauerbrenner "Fahrzeug-Restwerte" mit 36%. Hier sind die Händler weiterhin auch von den Aktivitäten der Hersteller abhängig, die mit Ihren Eigenzulassungen einen erheblichen Anteil an der aktuellen Restwertsituation besitzen. Mit der Thematik "Rendite im Neuwagenschäft bzw. Rabatte" folgt auf Platz drei ein weiterer Klassiker.
Die Möglichkeiten, die die Digitalisierung (Platz 4, 25%) oder eine professionelle, markenzentrierte Mitarbeiterführung (Platz 8, 18%) für den Handel mit sich bringen, scheinen im Handel hingegen noch immer nicht realisiert worden zu sein.

Volkswagen und die Händlernetz-Problematik

24/1/2018

 
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In einem Beitrag in der Autmobilwoche weist der Branchenanwalt Prof. Dr. Christian Genzow au die Gefahr hin, die Volkswagen durch seine Marktstellung droht. In der Kompaktklasse, bei SUV und bei Vans liegt der VW-Marktanteil demnach bei über 50 %, bei Nutzfahrzeugen, Mittelklasse- und Sportwagen immerhin noch bei 40 bis 50 %. Was aus Sicht von VW gut klingt, könnte sich als mittelfristig als erheblicher Nachteil entpuppen. Denn die europäische Kartellrichtlinie GVO 330/2010 schreibt in § 3 vor, dass ein Hersteller seinen Handelspartnern keine wettbewerbsbeschränkenden Auflagen mehr erteilen darf, wenn der Marktanteil über 30% liege. In einem solchen Fall dürfte Volkswagen nach Einschätzung von Prof. Genzow potentielle Handelspartner nicht mehr vom Vertriebssystem ausschließen. Damit ist die Situation für den VW-Konzern durchaus kritisch, da eine durchaus relevante Steuerungsmöglichkeit abhanden kommen würde.
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