Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB
§ 1 - Anwendungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf alle Verträge zwischen brandsView & Co. - Strategic Marketing Consulting und ihren Auftraggebern Anwendung. Entgegenstehende oder abweichende Geschäfts-, Vertrags- und/oder Einkaufsbedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, Ihrer Geltung wird durch schriftliche Vertragsschließung zugestimmt.
(2) Soweit zwischen den Vertragsparteien auch individualvertragliche Vereinbarungen getroffen worden sind, haben diese Vorrang vor den Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten dann nur ergänzend, sofern und soweit im Individualvertrag nichts oder nichts Abweichendes geregelt ist.
(2) Soweit zwischen den Vertragsparteien auch individualvertragliche Vereinbarungen getroffen worden sind, haben diese Vorrang vor den Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten dann nur ergänzend, sofern und soweit im Individualvertrag nichts oder nichts Abweichendes geregelt ist.
§ 2 - Leistungsumfang
(1) Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass brandsView & Co. - Strategic Marketing Consulting nur die Erbringung von Dienstleistungen schuldet, nicht jedoch die Herstellung eines Werks oder die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Die Vertragsparteien sind sich ferner darüber einig, dass sich am ausschließlich dienstvertraglichen Charakter der Leistungspflicht von brandsView & Co. - Strategic Marketing Consulting auch dann nichts ändert, wenn diese sich zur schriftlichen Aufzeichnung der Ergebnisse ihrer Dienstleistung sowie zur Erstellung und Übergabe entsprechender Berichte, Studien und dergleichen verpflichtet. Derartige schriftliche Berichte, Studien und dergleichen stellen – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist – insbesondere keine Gutachten dar, sondern geben nur den wesentlichen Inhalt des Ablaufs und des Ergebnisses der Dienstleistungen wieder.
(2) brandsView & Co. - Strategic Marketing Consulting ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages fachkundiger Dritter als Unterauftragnehmer zu bedienen. Die Vertragsparteien sind sich ferner darüber einig, dass die brandsView & Co. - Strategic Marketing Consulting keine rechtsberatenden, steuerberatenden oder zur Tätigkeit von Wirtschaftsprüfern gehörenden Tätigkeiten schuldet oder leistet. Soweit brandsView & Co. - Strategic Marketing Consulting für die Erbringung solcher Tätigkeiten durch die Einschaltung entsprechender Berufsträger sorgt, handelt sie nur als Vermittler, ohne selbst Schuldner/Vertragspartner solcher Tätigkeiten zu werden.
(3) Der Auftraggeber wird brandsView & Co. - Strategic Marketing Consulting bei Bedarf alle erforderlichen Arbeitsmittel zur Verfügung stellen, dessen Mitarbeitern jederzeit Zugang zu den für ihre Tätigkeit notwendigen Informationen verschaffen und sie rechtzeitig mit allen benötigten Unterlagen versorgen und diese in ausreichendem Umfang zur Verfügung stellen.
(4) Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass brandsView & Co. - Strategic Marketing Consulting nicht dazu verpflichtet ist, die dieser schriftlich oder mündlich erteilten Informationen, Daten oder Unterlagen auf deren sachliche oder rechnerische Richtigkeit, Vollständigkeit oder Ordnungsmäßigkeit hin zu überprüfen. Falls brandsView & Co. - Strategic Marketing Consulting jedoch erkennt, dass die ihr schriftlich oder mündlich erteilten Informationen, Daten oder Unterlagen offensichtlich unrichtig, unvollständig oder nicht ordnungsgemäß sind, wird sie darauf hinweisen.
(5) Der Auftraggeber wird bei Bedarf für die bei ihm tätigen Mitarbeiter von brandsView & Co. - Strategic Marketing Consulting geeignete Räume zur Verfügung stellen, in denen auch Unterlagen, Dokumentationen und Datenträger gelagert werden können.
(2) brandsView & Co. - Strategic Marketing Consulting ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages fachkundiger Dritter als Unterauftragnehmer zu bedienen. Die Vertragsparteien sind sich ferner darüber einig, dass die brandsView & Co. - Strategic Marketing Consulting keine rechtsberatenden, steuerberatenden oder zur Tätigkeit von Wirtschaftsprüfern gehörenden Tätigkeiten schuldet oder leistet. Soweit brandsView & Co. - Strategic Marketing Consulting für die Erbringung solcher Tätigkeiten durch die Einschaltung entsprechender Berufsträger sorgt, handelt sie nur als Vermittler, ohne selbst Schuldner/Vertragspartner solcher Tätigkeiten zu werden.
(3) Der Auftraggeber wird brandsView & Co. - Strategic Marketing Consulting bei Bedarf alle erforderlichen Arbeitsmittel zur Verfügung stellen, dessen Mitarbeitern jederzeit Zugang zu den für ihre Tätigkeit notwendigen Informationen verschaffen und sie rechtzeitig mit allen benötigten Unterlagen versorgen und diese in ausreichendem Umfang zur Verfügung stellen.
(4) Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass brandsView & Co. - Strategic Marketing Consulting nicht dazu verpflichtet ist, die dieser schriftlich oder mündlich erteilten Informationen, Daten oder Unterlagen auf deren sachliche oder rechnerische Richtigkeit, Vollständigkeit oder Ordnungsmäßigkeit hin zu überprüfen. Falls brandsView & Co. - Strategic Marketing Consulting jedoch erkennt, dass die ihr schriftlich oder mündlich erteilten Informationen, Daten oder Unterlagen offensichtlich unrichtig, unvollständig oder nicht ordnungsgemäß sind, wird sie darauf hinweisen.
(5) Der Auftraggeber wird bei Bedarf für die bei ihm tätigen Mitarbeiter von brandsView & Co. - Strategic Marketing Consulting geeignete Räume zur Verfügung stellen, in denen auch Unterlagen, Dokumentationen und Datenträger gelagert werden können.
§ 3 - Zeit und Ort der Leistung
(1) brandsView & Co. - Strategic Marketing Consulting bestimmt seinen Arbeitsort und seine Arbeitszeit eigenverantwortlich.
(2) brandsView & Co. - Strategic Marketing Consulting verpflichtet sich jedoch, auf Verlangen des Auftraggebers einmal pro Woche für mindestens 0,5 MT für die konkrete Abstimmung in dessen Räumlichkeiten zur Verfügung zu stehen. Der Auftraggeber stellt hierzu – sofern nötig – einen den anfallenden Aufgaben angemessenen Arbeitsplatz innerhalb seiner Räumlichkeiten bereit.
(2) brandsView & Co. - Strategic Marketing Consulting verpflichtet sich jedoch, auf Verlangen des Auftraggebers einmal pro Woche für mindestens 0,5 MT für die konkrete Abstimmung in dessen Räumlichkeiten zur Verfügung zu stehen. Der Auftraggeber stellt hierzu – sofern nötig – einen den anfallenden Aufgaben angemessenen Arbeitsplatz innerhalb seiner Räumlichkeiten bereit.
§ 4 - Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Um brandsView & Co. - Strategic Marketing Consulting die gewünschte professionelle Arbeit zu ermöglichen, wird der Auftraggeber zur geschäftlichen, organisatorischen, technischen und wettbewerblichen Situation möglichst umfassend Auskunft erteilen.
(2) Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass brandsView & Co. - Strategic Marketing Consulting alle für die Ausführung ihrer Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, ihr alle Informationen erteilt werden und sie von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird, die zur erfolgreichen Erbringung der vereinbarten Dienstleistung notwendig sind. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden.
(3) Der Auftraggeber wird brandsView & Co. - Strategic Marketing Consulting ungefragt und frühzeitig über solche Umstände informieren, die von Bedeutung für das Projekt sein können.
(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, brandsView & Co. - Strategic Marketing Consulting eine oder mehrere Personen zu benennen, die dazu ermächtigt sind, für den Auftraggeber verbindlich alle zur Erbringung der geschuldeten Dienstleistung notwendigen Erklärungen abzugeben
(5) Auf Verlangen von brandsView & Co. - Strategic Marketing Consulting hat der Auftraggeber die Vollständigkeit und Richtigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen
(2) Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass brandsView & Co. - Strategic Marketing Consulting alle für die Ausführung ihrer Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, ihr alle Informationen erteilt werden und sie von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird, die zur erfolgreichen Erbringung der vereinbarten Dienstleistung notwendig sind. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden.
(3) Der Auftraggeber wird brandsView & Co. - Strategic Marketing Consulting ungefragt und frühzeitig über solche Umstände informieren, die von Bedeutung für das Projekt sein können.
(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, brandsView & Co. - Strategic Marketing Consulting eine oder mehrere Personen zu benennen, die dazu ermächtigt sind, für den Auftraggeber verbindlich alle zur Erbringung der geschuldeten Dienstleistung notwendigen Erklärungen abzugeben
(5) Auf Verlangen von brandsView & Co. - Strategic Marketing Consulting hat der Auftraggeber die Vollständigkeit und Richtigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen
§ 5 - Datenschutz / Schweigepflicht
(1) brandsView & Co. - Strategic Marketing Consulting ist verpflichtet, über alle Informationen, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Auftraggeber brandsView & Co. - Strategic Marketing Consulting von dieser Schweigepflicht entbindet.
(2) Die datenschutzrechtliche Grundlagen einer Zusammenarbeit mit brandsView & Co. - Strategic Marketing Consulting ist die jedem Vertrag beigefügte Auftragsverarbeitungsvereinbarung entsprechend der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO).
(2) Die datenschutzrechtliche Grundlagen einer Zusammenarbeit mit brandsView & Co. - Strategic Marketing Consulting ist die jedem Vertrag beigefügte Auftragsverarbeitungsvereinbarung entsprechend der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO).
§ 6 - Rechte an den Arbeitsergebnissen
(1) Sämtliche Urheberrechte oder Rechte aus ergänzendem wettbewerbsrechtlichem Leistungsschutz an allen von brandsView & Co. - Strategic Marketing Consulting zum Zwecke der Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen erstellten Schriftstücken stehen ausschließlich brandsView & Co. - Strategic Marketing Consulting zu.
(2) Die Nutzung, Vervielfältigung und Veröffentlichung solcher von brandsView & Co. - Strategic Marketing Consulting zum Zwecke der Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen erstellten Schriftstücke ist dem Auftraggeber nur für seinen eigenen Betrieb zu den vertraglich vorausgesetzten Zwecken gestattet.
(3) Die Weitergabe der Arbeitsergebnisse von Auftraggeber an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von brandsView & Co. - Strategic Marketing Consulting, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Zustimmung zur Weitergabe ergibt.
(2) Die Nutzung, Vervielfältigung und Veröffentlichung solcher von brandsView & Co. - Strategic Marketing Consulting zum Zwecke der Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen erstellten Schriftstücke ist dem Auftraggeber nur für seinen eigenen Betrieb zu den vertraglich vorausgesetzten Zwecken gestattet.
(3) Die Weitergabe der Arbeitsergebnisse von Auftraggeber an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von brandsView & Co. - Strategic Marketing Consulting, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Zustimmung zur Weitergabe ergibt.
§ 7 - Vergütung
(1). Sofern keine abweichende Regelung getroffen wurde, gilt die übliche Vergütung sowie die Erstattung von Aufwendungen in üblicher Höhe als vereinbart.
(2) brandsView & Co. - Strategic Marketing Consulting ist berechtigt, alle 14 Tage nach Beginn des Vertragsverhältnisses über die geleisteten Arbeiten abzurechnen. Das Honorar ist sofort nach Rechnungsstellung fällig.
(3) Neben dem Honoraranspruch gemäß Absatz 1 steht brandsView & Co. - Strategic Marketing Consulting ein Anspruch auf Ersatz aller zur Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen gemachten Aufwendungen und Auslagen zu.
(4) Gegen den Honoraranspruch und den Aufwendungsersatzanspruch kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen die Aufrechnung erklären.
(5) Die Umsatzsteuer wird jeweils in der gesetzlichen Höhe berechnet.
(6) Mehrere Auftraggeber desselben Auftrages haften für die Vergütung als Gesamtschuldner.
(7) Mit Zahlung der Rechnungen von brandsView & Co. - Strategic Marketing Consulting durch den Auftraggeber oder von diesem beauftragte Dritte gelten die mit der jeweiligen Rechnung geltend gemachten Forderungen als anerkannt. Rückforderungsansprüche sind ausgeschlossen.
(8) Einwendungen gegen Rechnungen von brandsView & Co. - Strategic Marketing Consulting sind spätestens innerhalb vier Wochen nach Zugang geltend zu machen; spätere Einwendungen sind ausgeschlossen.
(9) Endet der Auftrag vor seiner vollständigen Ausführung, erhält brandsView & Co. - Strategic Marketing Consulting einen dem Umfang ihrer bis zur Beendigung des Auftrags geleisteten Tätigkeit entsprechenden Anteil der Vergütung. Wird der Auftrag aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, vorzeitig beendet, so hat brandsView & Co. - Strategic Marketing Consulting zusätzlich für den Zeitraum von der Beendigung des Auftrags bis zum Ablauf der vereinbarten ordentlichen Kündigungsfrist Anspruch auf 90% der ihr für diesen Zeitraum zustehenden Vergütung. Die Vertragsparteien haben die Möglichkeit, einen geringeren bzw. höheren Schaden nachzuweisen.
(2) brandsView & Co. - Strategic Marketing Consulting ist berechtigt, alle 14 Tage nach Beginn des Vertragsverhältnisses über die geleisteten Arbeiten abzurechnen. Das Honorar ist sofort nach Rechnungsstellung fällig.
(3) Neben dem Honoraranspruch gemäß Absatz 1 steht brandsView & Co. - Strategic Marketing Consulting ein Anspruch auf Ersatz aller zur Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen gemachten Aufwendungen und Auslagen zu.
(4) Gegen den Honoraranspruch und den Aufwendungsersatzanspruch kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen die Aufrechnung erklären.
(5) Die Umsatzsteuer wird jeweils in der gesetzlichen Höhe berechnet.
(6) Mehrere Auftraggeber desselben Auftrages haften für die Vergütung als Gesamtschuldner.
(7) Mit Zahlung der Rechnungen von brandsView & Co. - Strategic Marketing Consulting durch den Auftraggeber oder von diesem beauftragte Dritte gelten die mit der jeweiligen Rechnung geltend gemachten Forderungen als anerkannt. Rückforderungsansprüche sind ausgeschlossen.
(8) Einwendungen gegen Rechnungen von brandsView & Co. - Strategic Marketing Consulting sind spätestens innerhalb vier Wochen nach Zugang geltend zu machen; spätere Einwendungen sind ausgeschlossen.
(9) Endet der Auftrag vor seiner vollständigen Ausführung, erhält brandsView & Co. - Strategic Marketing Consulting einen dem Umfang ihrer bis zur Beendigung des Auftrags geleisteten Tätigkeit entsprechenden Anteil der Vergütung. Wird der Auftrag aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, vorzeitig beendet, so hat brandsView & Co. - Strategic Marketing Consulting zusätzlich für den Zeitraum von der Beendigung des Auftrags bis zum Ablauf der vereinbarten ordentlichen Kündigungsfrist Anspruch auf 90% der ihr für diesen Zeitraum zustehenden Vergütung. Die Vertragsparteien haben die Möglichkeit, einen geringeren bzw. höheren Schaden nachzuweisen.
§ 8 - Berichterstattung
(1) brandsView & Co. - Strategic Marketing Consulting erstattet dem Auftraggeber einen schriftlichen Bericht über seine laufende Arbeit und deren Ergebnisse (Übersicht geleistete Manntage). Die Berichterstattung kann nach Wahl des Auftraggebers einmalig oder entsprechend dem Arbeitsfortschritt in Form von Zwischenberichten erfolgen.
(2) Die rückwirkende Aufforderung zur Berichterstattung durch den Auftraggeber ist für einen Zeitraum von drei Monaten ab dem Datum der Aufforderung zulässig.
(3) Die für die Erstellung der Berichte benötigte Zeit wird auf die zu vergütende Leistung angerechnet.
(2) Die rückwirkende Aufforderung zur Berichterstattung durch den Auftraggeber ist für einen Zeitraum von drei Monaten ab dem Datum der Aufforderung zulässig.
(3) Die für die Erstellung der Berichte benötigte Zeit wird auf die zu vergütende Leistung angerechnet.
§ 9 - Aufbewahrung, Zurückbehaltungsrecht und Rückgabe von Unterlagen
(1) brandsView & Co - Strategic Marketing Consulting verpflichtet sich, alle ihr zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren und insbesondere dafür zu sorgen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können.
(2) brandsView & Co. - Strategic Marketing Consulting steht bis zur vollständigen Erfüllung ihrer Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ein Zurückbehaltungsrecht an den ihr vom Auftraggeber zum Zwecke der Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen übergebenen Unterlagen zu. Dieses Zurückbehaltungsrecht besteht nicht, sofern und soweit dem Auftraggeber dadurch ein, auch unter Berücksichtigung des Erfüllungsinteresses von brandsView & Co. - Strategic Marketing Consulting, unverhältnismäßiger Nachteil zugefügt würde.
(3) Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind während der Dauer des Vertrages auf Anforderung, nach Beendigung des Vertrages unaufgefordert dem Vertragspartner zur Abholung zur Verfügung zu stellen.
(4) brandsView & Co - Strategic Marketing Consulting ist zur Aufbewahrung und zur Aushändigung der ihr zum Zwecke der Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen vom Auftraggeber übergebenen Unterlagen nicht mehr verpflichtet, wenn seit dem Tag der Beendigung des Vertragsverhältnisses drei Jahre vergangen sind oder seit einer schriftlichen Aufforderung an den Auftraggeber, die Unterlagen abzuholen, ein halbes Jahr vergangen ist.
(2) brandsView & Co. - Strategic Marketing Consulting steht bis zur vollständigen Erfüllung ihrer Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ein Zurückbehaltungsrecht an den ihr vom Auftraggeber zum Zwecke der Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen übergebenen Unterlagen zu. Dieses Zurückbehaltungsrecht besteht nicht, sofern und soweit dem Auftraggeber dadurch ein, auch unter Berücksichtigung des Erfüllungsinteresses von brandsView & Co. - Strategic Marketing Consulting, unverhältnismäßiger Nachteil zugefügt würde.
(3) Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind während der Dauer des Vertrages auf Anforderung, nach Beendigung des Vertrages unaufgefordert dem Vertragspartner zur Abholung zur Verfügung zu stellen.
(4) brandsView & Co - Strategic Marketing Consulting ist zur Aufbewahrung und zur Aushändigung der ihr zum Zwecke der Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen vom Auftraggeber übergebenen Unterlagen nicht mehr verpflichtet, wenn seit dem Tag der Beendigung des Vertragsverhältnisses drei Jahre vergangen sind oder seit einer schriftlichen Aufforderung an den Auftraggeber, die Unterlagen abzuholen, ein halbes Jahr vergangen ist.
§ 10 - Wettbewerbsverbot
(1) Während der Laufzeit des Vertrages verpflichtet sich brandsView & Co - Strategic Marketing Consulting anzuzeigen, wenn sie ihr Wissen und Können in die Dienste eines mit dem Auftraggeber in direkter Konkurrenz stehenden Unternehmens stellt oder ein solches Unternehmen zu gründen beabsichtigt.
(2) Das unter Absatz 1 genannte Anzeigegebot gilt auch für Geschäftsbeziehungen, deren Ursprung bereits vor der Unterzeichnung eines Vertrages liegt.
(3) Gegen die Aufnahme von Geschäftsbeziehungen von brandsView & Co - Strategic Marketing Consulting mit einem in direkter Konkurrenz zum Auftraggeber stehenden Unternehmen sowie gegen die Gründung eines solchen Unternehmens kann der Auftraggeber sein Veto einlegen.
(2) Das unter Absatz 1 genannte Anzeigegebot gilt auch für Geschäftsbeziehungen, deren Ursprung bereits vor der Unterzeichnung eines Vertrages liegt.
(3) Gegen die Aufnahme von Geschäftsbeziehungen von brandsView & Co - Strategic Marketing Consulting mit einem in direkter Konkurrenz zum Auftraggeber stehenden Unternehmen sowie gegen die Gründung eines solchen Unternehmens kann der Auftraggeber sein Veto einlegen.
§ 11 - Kündigung bestehender Verträge
(1) Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 8 Wochen zum Monatsende zu kündigen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt
(2) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform
(2) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform
§ 12 - Gewährleistung & Haftung
(1) Etwaige Mängel und das Fehlen von zugesicherten Eigenschaften sind brandsView & Co - Strategic Marketing Consulting unverzüglich nach ihrer Feststellung schriftlich anzuzeigen. Anderenfalls erlischt der Gewährleistungsanspruch.
(2) Als Gewährleistung kann der Auftraggeber zunächst nur kostenlose Nachbesserung verlangen. Ist brandsView & Co - Strategic Marketing Consulting zur Beseitigung von Mängeln verpflichtet, so muss der Auftraggeber zwei Versuche zur Nachbesserung einräumen. Für die Nachbesserung ist zwischen dem Auftraggeber und brandsView & Co - Strategic Marketing Consulting ein angemessener Zeitraum zu vereinbaren.
(3) Gelingt die Nachbesserung mitgeteilter Mängel nicht innerhalb eines gemeinsam zu bestimmenden angemessenen Zeitraums, so ist der Auftraggeber berechtigt, Minderung für die mangelhafte Beratungsleistung zu verlangen, die von dem Mangel direkt betroffen sind.
(4) Wenn und soweit etwaige Beratungsfehler und/oder etwaige Mängel an erbrachten Leistungen darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber Mitwirkungsobliegenheiten gemäß § 4 nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt hat, ist die Haftung von brandsView & Co - Strategic Marketing Consulting ausgeschlossen. Den Nachweis der vollständigen und rechtzeitigen Erfüllung aller Mitwirkungsobliegenheiten ist vom Auftraggeber zu führen.
(5) brandsView & Co - Strategic Marketing Consulting haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für das Vorliegen zugesicherter Eigenschaften sowie für leichte Fahrlässigkeit bezüglich vertragswesentlicher Pflichten auch hinsichtlich ihrer Erfüllungsgehilfen. Im Übrigen ist jede Haftung ausgeschlossen. Dies gilt auch für Datenverluste und sonstige Folgeschäden. Die Haftung ist i. ü. insoweit ausgeschlossen, als Versicherungsschutz des Auftraggebers besteht.
(6) Für Schäden des Auftraggebers haftet brandsView & Co - Strategic Marketing Consulting bei einfacher Fahrlässigkeit ihrer Organe oder Mitarbeiter nur, wenn und soweit die Schäden auf der Verletzung solcher Pflichten beruhen, deren Erfüllung zum Erreichen des Vertragszwecks unbedingt erforderlich sind. Im Übrigen haftet brandsView & Co - Strategic Marketing Consulting für Schäden aus Verzug, aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss oder aus unerlaubten Handlungen nur, wenn und soweit sie von brandsView & Co - Strategic Marketing Consulting vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind.
(7) Alle etwaigen Schadenersatzansprüche gegen brandsView & Co - Strategic Marketing Consulting verjähren spätestens nach Ablauf von 3 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt während der Tätigkeit mit der Erkennbarkeit eines Schadens, spätestens jedoch mit Abschluss der vertragsgemäßen Tätigkeit.
(2) Als Gewährleistung kann der Auftraggeber zunächst nur kostenlose Nachbesserung verlangen. Ist brandsView & Co - Strategic Marketing Consulting zur Beseitigung von Mängeln verpflichtet, so muss der Auftraggeber zwei Versuche zur Nachbesserung einräumen. Für die Nachbesserung ist zwischen dem Auftraggeber und brandsView & Co - Strategic Marketing Consulting ein angemessener Zeitraum zu vereinbaren.
(3) Gelingt die Nachbesserung mitgeteilter Mängel nicht innerhalb eines gemeinsam zu bestimmenden angemessenen Zeitraums, so ist der Auftraggeber berechtigt, Minderung für die mangelhafte Beratungsleistung zu verlangen, die von dem Mangel direkt betroffen sind.
(4) Wenn und soweit etwaige Beratungsfehler und/oder etwaige Mängel an erbrachten Leistungen darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber Mitwirkungsobliegenheiten gemäß § 4 nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt hat, ist die Haftung von brandsView & Co - Strategic Marketing Consulting ausgeschlossen. Den Nachweis der vollständigen und rechtzeitigen Erfüllung aller Mitwirkungsobliegenheiten ist vom Auftraggeber zu führen.
(5) brandsView & Co - Strategic Marketing Consulting haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für das Vorliegen zugesicherter Eigenschaften sowie für leichte Fahrlässigkeit bezüglich vertragswesentlicher Pflichten auch hinsichtlich ihrer Erfüllungsgehilfen. Im Übrigen ist jede Haftung ausgeschlossen. Dies gilt auch für Datenverluste und sonstige Folgeschäden. Die Haftung ist i. ü. insoweit ausgeschlossen, als Versicherungsschutz des Auftraggebers besteht.
(6) Für Schäden des Auftraggebers haftet brandsView & Co - Strategic Marketing Consulting bei einfacher Fahrlässigkeit ihrer Organe oder Mitarbeiter nur, wenn und soweit die Schäden auf der Verletzung solcher Pflichten beruhen, deren Erfüllung zum Erreichen des Vertragszwecks unbedingt erforderlich sind. Im Übrigen haftet brandsView & Co - Strategic Marketing Consulting für Schäden aus Verzug, aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss oder aus unerlaubten Handlungen nur, wenn und soweit sie von brandsView & Co - Strategic Marketing Consulting vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind.
(7) Alle etwaigen Schadenersatzansprüche gegen brandsView & Co - Strategic Marketing Consulting verjähren spätestens nach Ablauf von 3 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt während der Tätigkeit mit der Erkennbarkeit eines Schadens, spätestens jedoch mit Abschluss der vertragsgemäßen Tätigkeit.
§ 13 - Beendigung des Auftrages
(1) Der brandsView & Co - Strategic Marketing Consulting erteilte Auftrag wird durch die Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen beendet. Teilt brandsView & Co - Strategic Marketing Consulting dem Auftraggeber schriftlich die vollständige Erbringung aller geschuldeten Dienstleistungen mit, kann der Auftraggeber die Erbringung weiterer Dienstleistungen nicht mehr verlangen, wenn er nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der schriftlichen Erklärung von brandsView & Co - Strategic Marketing Consulting schriftlich die Unvollständigkeit der erbrachten Dienstleistungen rügt.
§ 14 - Sonstige Ansprüche
(1) Mit der Zahlung der in diesem Vertrag vereinbarten Vergütung sind alle Ansprüche von brandsView & Co - Strategic Marketing Consulting gegen den Auftraggeber aus diesem Vertrag erfüllt.
(2) Für die Versteuerung der Vergütung hat brandsView & Co - Strategic Marketing Consulting selbst zu sorgen.
(2) Für die Versteuerung der Vergütung hat brandsView & Co - Strategic Marketing Consulting selbst zu sorgen.
§ 15 - Schlussbestimmungen
(1) Auf alle aus diesem Vertragsverhältnis resultierenden oder mit ihm in Zusammenhang stehenden Ansprüche findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
(2) Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.
(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(4) Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.
(5) Gerichtsstand für beide Parteien ist Aulendorf.
(2) Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.
(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(4) Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.
(5) Gerichtsstand für beide Parteien ist Aulendorf.